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   LAG München, 29.05.2020 - 3 Sa 10/20   

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LAG München, 29.05.2020 - 3 Sa 10/20 (https://dejure.org/2020,26088)
LAG München, Entscheidung vom 29.05.2020 - 3 Sa 10/20 (https://dejure.org/2020,26088)
LAG München, Entscheidung vom 29. Mai 2020 - 3 Sa 10/20 (https://dejure.org/2020,26088)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 12 Abs. 1; SGB VI § 102 Abs. 2; AVB PK § 6 Abs. 1, 8 Abs. 2; BGB § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 2
    Zahlung einer Dienstunfähigkeitsrente

  • IWW

    §§ 305 ff. BGB, § ... 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 102 Abs. 2 Satz 1 SGB VI, § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB, §§ 48 Abs. 1, 49 Abs. 1 Nr. 1 SGB V, § 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB V, § 50 Abs. 1 Satz 2 SGB V, § 5 ZPO, § 102 Abs. 2 SGB VI, § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB, § 307 BGB, § 64 Abs. 2 ArbGG, § 2 ZPO, § 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 3 ff. ZPO, § 5 1. HS ZPO, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, Art. 12 Abs. 1 GG, § 1 Abs. 1 BetrAVG, §§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrVG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    GG Art 12 Abs1; SGB VI § 102 Abs. 2; AVB PK: §§6 ABS. 1, 8 Abs. 2; BGB § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 2
    Dienstunfähigkeitsrente bei Fortbestand des Arbeitsverhältnisses, Allgemeine Versicherungsbedingungen, AGB-Kontrolle, unangemessene Benachteiligung

  • rewis.io

    Zahlung einer Dienstunfähigkeitsrente

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Benachteiligungsverbot in Allgemeinen Geschäftsbedingungen Dienstunfähigkeitsrente bei beendetem Arbeitsverhältnis und Art. 12 Abs. 1 GG Keine Doppelbelastung des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis und der Dienstunfähigkeitsrente Angemessenheitsprüfung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2020, 596
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 10.12.2013 - 3 AZR 796/11

    Invaliditätsversorgung - Mindestaltersgrenze

    Auszug aus LAG München, 29.05.2020 - 3 Sa 10/20
    Dabei sind grundsätzlich geschützte Rechtspositionen zu beachten (vgl. BAG, Urteil vom 10.12.2013 - 3 AZR 796/11 - Rn. 41).

    Aus diesem Grund ist der Arbeitgeber grundsätzlich auch berechtigt, die Versorgung wegen Invalidität von bestimmten Voraussetzungen abhängig zu machen und damit Personen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, von der Invaliditätsversorgung auszuschließen (vgl. BAG, Urteil vom 10.12.2013 - 3 AZR 796/11 - Rn. 28).

    Deshalb kann der Arbeitgeber das von ihm übernommene Invaliditätsrisiko im Rahmen der Vertragsfreiheit nicht nur hinsichtlich des Tatbestandes (Erwerbsminderung, Erwerbsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit, formeller Nachweis), sondern auch durch den Ausschluss bestimmter Risiken näher bestimmen und die von ihm freiwillig eingeführte Invaliditätsversorgung auf einen Personenkreis beschränken, hinsichtlich dessen bei typisierender Betrachtung ein erhöhtes Versorgungsbedürfnis besteht (vgl. BAG, Urteil vom 10.12.2013, a.a.O., Rn. 30).

  • BAG, 05.06.1984 - 3 AZR 376/82

    Betriebliches Ruhegeld - Ruhegeldordnung - Versorgungsfall - Invalidität -

    Auszug aus LAG München, 29.05.2020 - 3 Sa 10/20
    Die Erwägungen des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 05.06.1984 - 3 AZR 376/82 - ließen sich auf die Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB übertragen.

    Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 05.06.1984 - 3 AZR 376/82 - sei im Hinblick auf den anders gelagerten Sachverhalt und die damalige von heute verschiedene Rechtslage nicht übertragbar.

    Durch die Regelung, dass Dienstunfähigkeit erst vorliegt (§ 8 Abs. 2 AVB PK) bzw. Dienstunfähigkeitsrente erst gezahlt wird (§ 6 Abs. 1 AVB PK), wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist, sollen Doppelbelastungen des Arbeitgebers vermieden werden (vgl. BAG, Urteil vom 05.06.1984 - 3 AZR 376/82 - Vogelsang, a.a.O.; Uckermann in Uckermann/Fuhrmanns/Ostermayer/Doetsch, Das Recht der betrieblichen Altersversorgung, 1. Aufl. 2014, Kap. 2 Rn. 92; Rolfs in Blomeyer/Rolfs/Otto, Betriebsrentengesetz, 7. Aufl. 2018, Anhang zu § 1 Rn. 182 f.).

  • BAG, 25.04.2017 - 3 AZR 668/15

    Betriebliche Altersversorgung - Loss-of-Licence-Versicherung -

    Auszug aus LAG München, 29.05.2020 - 3 Sa 10/20
    Der Kläger übersieht, dass in einer Versorgungsordnung der Begriff der Invalidität festgelegt werden kann und die Anspruchsvoraussetzungen einer Invaliditätsrente enger als im gesetzlichen Rentenversicherungsrecht beschrieben werden können (vgl. BAG, Urteil vom 25.04.2017 - 3 AZR 668/15 - Rn. 19).

    Ebenso wenig musste die Kammer entscheiden, ob die Beklagte zu 1) nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrVG gesamtschuldnerisch neben den Beklagten zu 2) und 3) haftet (vgl. für die Zulässigkeit einer Klage zur Durchsetzung des Verschaffungsanspruchs gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrVG bereits vor Eintritt des Versorgungsfalls BAG, Urteil vom 25.04.2017 - 3 AZR 668/15 - Rn. 13).

  • BAG, 17.03.2016 - 6 AZR 221/15

    Erwerbsminderungsrente - Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG München, 29.05.2020 - 3 Sa 10/20
    Die Berufsausübungsfreiheit erfolgt am gewählten Arbeitsplatz und umfasst Form, Mittel und Umfang der Ausgestaltung der Betätigung (vgl. BAG, Urteil vom 17.03.2016 - 6 AZR 221/15 - Rn. 12).

    Da sich der arbeitsrechtliche Begriff der Arbeitsunfähigkeit und der sozialversicherungsrechtliche Begriff der Erwerbsminderung nicht decken, kann ein voll erwerbsgeminderter Arbeitnehmer in der Lage sein, seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung noch eingeschränkt zu erbringen bzw. anzubieten; in diesem Fall könnte er zusätzlich zur Dienstunfähigkeitsrente Arbeitsvergütung verlangen (vgl. BAG, Urteil vom 17.03.2016 - 6 AZR 221/15 - Rn. 27 m.w.N.; LAG Nürnberg, Urteil vom 29.04.2003 - 6 Sa 575/02 -).

  • ArbG Augsburg, 28.11.2019 - 5 Ca 1494/19

    Betriebliche Altersversorgung: Dienstunfähigkeitsrente nur bei Beendigung des

    Auszug aus LAG München, 29.05.2020 - 3 Sa 10/20
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Augsburg vom 28.11.2019 - 5 Ca 1494/19 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Augsburg vom 28.11.2019, Az. 5 Ca 1494/19, abzuändern und a. das Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts Augsburg vom 09.09.2019, Az. 5 Ca 1494/19, zugestellt am 09.09.2019, aufzuheben,.

  • LAG Nürnberg, 29.04.2003 - 6 Sa 575/02

    Invalidenrente bei befristeter Erwerbsunfähigkeit; Abhängigkeit vom Ausscheiden

    Auszug aus LAG München, 29.05.2020 - 3 Sa 10/20
    Da sich der arbeitsrechtliche Begriff der Arbeitsunfähigkeit und der sozialversicherungsrechtliche Begriff der Erwerbsminderung nicht decken, kann ein voll erwerbsgeminderter Arbeitnehmer in der Lage sein, seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung noch eingeschränkt zu erbringen bzw. anzubieten; in diesem Fall könnte er zusätzlich zur Dienstunfähigkeitsrente Arbeitsvergütung verlangen (vgl. BAG, Urteil vom 17.03.2016 - 6 AZR 221/15 - Rn. 27 m.w.N.; LAG Nürnberg, Urteil vom 29.04.2003 - 6 Sa 575/02 -).
  • BGH, 08.10.1997 - IV ZR 220/96

    Inhaltskontrolle der Allgemeinen Versicherungsbedingungen in Satzungen von

    Auszug aus LAG München, 29.05.2020 - 3 Sa 10/20
    Es konnte deshalb offenbleiben, ob die allgemeinen Versicherungsbedingungen eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit der AGB-Kontrolle unterliegen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 08.10.1997 - IV ZR 220/96 - unter 2. b) der Gründe).
  • BGH, 28.10.1980 - VI ZR 303/79

    Mitfahrt im Krankenwagen - § 546 ZPO <Fassung bis 31.12.01>, § 5 ZPO,

    Auszug aus LAG München, 29.05.2020 - 3 Sa 10/20
    Da eine gesamtschuldnerische Verurteilung der Beklagten zu 1) und 3) beantragt ist und eine Entscheidung gegen Gesamtschuldner nur einheitlich ergehen kann, ist die Berufung auch gegen die Beklagte zu 3) statthaft, auch wenn der ihr gegenüber geltend gemachte Betrag den gesetzlichen Beschwerdewert nicht erreicht (vgl. auch BGH, Beschluss vom 28.10.1980 - VI ZR 303/79 - unter I. 1. der Gründe; Wöstmann in MünchKomm ZPO, 5. Aufl. 2016, § 5 ZPO Rn. 19 f. und 20; BeckOK ZPO/Wulf, 35. Edition 1.1.2020, ZPO § 511 Rn. 18.25).
  • BAG, 13.07.2021 - 3 AZR 298/20

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtschuld - Invalidität

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 29. Mai 2020 - 3 Sa 10/20 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Hamm, 21.09.2022 - 4 Sa 428/22

    Betriebliche Invalidenrente bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

    Soweit sich der Kläger auf ein Urteil des LAG Düsseldorf vom 22.12.2017 (6 Sa 983/16 - juris) beruft, trifft es zu, dass zuletzt einige Landesarbeitsgerichte erwogen haben, ob eine unangemessene Benachteiligung im Sinne von 307 Abs. 1 S. 1 BGB darin liegen kann, dass ein Arbeitgeber in allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Zahlung einer Invaliditätsversorgung voraussetzt, dass das Arbeitsverhältnis beendet ist (neben dem LAG Düsseldorf: LAG Niedersachen, Urteil vom 10.12.2019 - 3 Sa 422/19 B = NZA-RR 2020, 316 ff.; LAG München, Urteil vom 29.05.2020 - 3 Sa 10/20 = NZA-RR 2020, 596 ff.).
  • LAG Hamm, 17.11.2021 - 4 Sa 280/21

    Betriebliche Altersversorgung; Invalidität; Beendigung Arbeitsverhältnis;

    Soweit sich der Kläger erstinstanzlich auf ein Urteil des LAG Düsseldorf vom 22.12.2017 (6 Sa 983/16 - juris) berufen hat, trifft es zu, dass zuletzt einige Landesarbeitsgerichte erwogen haben, ob eine unangemessene Benachteiligung im Sinne von 307 Abs. 1 S. 1 BGB darin liegen kann, dass ein Arbeitgeber in allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Zahlung einer Invaliditätsversorgung voraussetzt, dass das Arbeitsverhältnis beendet ist (neben dem LAG Düsseldorf LAG Niedersachen, Urteil vom 10.12.2019 - 3 Sa 422/19 B = NZA-RR 2020, 316 ff.; LAG München, Urteil vom 29.05.2020 - 3 Sa 10/20 = NZA-RR 2020, 596 ff.).
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